Leitbild
„Der Boden ist eine lebenswichtige Ressource, die zunehmenden Belastungen ausgesetzt ist. … Boden ist eine Voraussetzung für die menschliche Existenz und spürt die Auswirkungen von Tätigkeiten des Menschen.“ (EU-Kommission, 2002)
Bodenschutz
- Im Bau- und Naturschutzrecht
- Angemessenene Berücksichtigung des „Schutzgutes Boden“ durch frühzeitiges Einbeziehen bodenkundlicher Kompetenz
- In der landwirtschaftlichen Praxis
- Vorbeugender Bodenschutz verhindert Schadverdichtungen, Erosion oder den Verlust organischer Substanz (Bodenfruchtbarkeit!)
- In der Rekultivierung
- Erfolgskontrolle von Maßnahmen durch Gutachten über die biologische Aktivität, die bodenphysikalischen Eigenschaften und Prognose der Bodenentwicklung bei Rekultivierungen