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Leitbild

„Der Boden ist eine lebenswichtige Ressource, die zunehmenden Belastungen ausgesetzt ist. … Boden ist eine Voraussetzung für die menschliche Existenz und spürt die Auswirkungen von Tätigkeiten des Menschen.“ (EU-Kommission, 2002)

Bodenschutz

Im Bau- und Naturschutzrecht
Angemessenene Berücksichtigung des „Schutzgutes Boden“ durch frühzeitiges Einbeziehen bodenkundlicher Kompetenz
In der landwirtschaftlichen Praxis
Vorbeugender Bodenschutz verhindert Schadverdichtungen, Erosion oder den Verlust organischer Substanz (Bodenfruchtbarkeit!)
In der Rekultivierung
Erfolgskontrolle von Maßnahmen durch Gutachten über die biologische Aktivität, die bodenphysikalischen Eigenschaften und Prognose der Bodenentwicklung bei Rekultivierungen
Ausschnitt aus dem Tagebaufoto der Homepage

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